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Die Fachschaft Englisch

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Unterrichtende Kollegen

Unterrichtende Kolleginnen und Kollegen:   - Frau Becker
- Herr Ebbinghaus
- Herr Faßbinder
- Frau Feldmüller
- Herr Haardt
- Frau Höhbusch
- Herr Krechel
- Frau Lehmann-Bruch
- Herr Lenz
- Frau Dr. Lück
- Frau Scheunert
- Herr Seidel
- Herr van Well (Koordinator bilingualer Zweig)
- Frau Vogelsang
- Herr Wecke
- Herr Wiedemuth
- Frau Wuttke
- Frau Zahn (Referendarin)  

Weitere Informationen zum Fach Englisch

Bilingualer Zweig

Die Kollegen des bilingualen Zweiges

R. Wecke, W. van Well, A. Lenz, S. Seidel, Th. Krechel

- Allgemeine Informationen
- Curriculum Politik [228 KB] (bilingual)
- Curriculum Erdkunde [14 KB] (bilingual)
- Curriculum Geschichte [9 KB] (bilingual)

Vorbereitung auf die Globalisierung

Seit nunmehr fast acht Jahren gibt es am SGO den sogenannten "bilingualen Zweig". Das bedeutet, dass eine Klasse eines jeden Jahrgangs (jeweils die a-Klasse) eine etwas andere Schullaufbahn einschlägt als die anderen "Regelklassen".
Hier können Sie mehr erfahren über die Bedeutung, den Aufbau und die Ziele des bilingualen Unterrichts. 

Was bedeutet „bilingual“?
Der Begriff bilingual wird verwendet, um schulische Angebote zu bezeichnen, in denen neben Deutsch auch eine Fremdsprache als Arbeitssprache verwendet wird, d.h. in unserem Fall, dass Englisch eben nicht nur im Englischunterricht gelernt wird, sondern als Unterrichtssprache in anderen Sachfächern, d.h. in Erdkunde, Geschichte und Politik/Sozialwissenschaften verwendet wird.

Wie ist der bilinguale Zweig aufgebaut?
Die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zweiges bilden eine eigene Klasse. In den Stufen 5 und 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler je 2 Wochenstunden mehr Englischunterricht als im „Normalzweig“, und werden in diesen zwei Mehrstunden sprachlich, methodisch und inhaltlich auf den bilingualen Sachfachunterricht vorbereitet, der dann in Klasse 7 einsetzt. Die maximal zulässige Wochenstundenzahl für die jeweilige Jahrgangsstufe wird dabei nicht überschritten.
In den Klassen 7-9 findet der Unterricht in den Fächern Erdkunde (ab Klasse 7), Geschichte und Politik (jeweils ab Klasse 8) auf Englisch statt. In der Oberstufe wird der bilinguale Zweig dann bis zum bilingualen Abitur fortgesetzt. Die Teilnahme am bilingualen Zweig wird auf allen Zeugnissen als Zusatzqualifikation bescheinigt.
In der Jahrgangsstufe 7 unternimmt die bilinguale Klasse eine Fahrt nach England, um vor Ort ihre erweiterten Englischkenntnisse praxisnah ausprobieren und erweitern zu können.

Was sind die Ziele des bilingualen Unterrichts?
Es ist allgemein anerkannt, dass man eine Fremdsprache schneller und besser erlernt, je öfter man sie verwendet (d.h. spricht, schreibt, hört und liest). Daher verwenden wir im bilingualen Zweig Englisch nicht nur im Englischunterricht, sondern auch in den Fächern Erdkunde, Politik und Geschichte; und geben damit unseren Schülerinnen und Schülern im bilingualen Zweig eben die Möglichkeit, öfter Englisch zu sprechen als die Schülerinnen und Schüler im „Normalzweig“.
Natürlich weiß noch niemand, welche berufliche Ausrichtung die kleinen (zukünftigen) Gymnasiasten von heute einmal wählen werden. Umfassende Kenntnisse der englischen Sprache können sowohl bei der späteren Berufsausbildung als auch bei der praktischen Berufsausübung nur nützlich sein.
Der Erfolg der bilingualen Schülerinnen und Schüler ist aber nicht „nur“ eine Zukunftsprognose: schon jetzt schneiden „die Bilis“ bei Vergleichtests (Lernstandserhebungen (Kl. 8), Zentrale Abschlussprüfungen (Kl. 10), DESI-Studie) deutlich besser ab als die Schülerinnen und Schüler im „Normalzweig“.

Wer kann am bilingualen Unterricht teilnehmen?
Grundsätzlich richtet sich unserer bilinguales Angebot an alle Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme erfolgt auf Antrag der Eltern. Einer entsprechenden Entscheidung sollte aber immer eine intensive Beratung vorausgehen. Hierbei sind neben der allgemeinen und sprachlichen Leistung in der bisherigen Schullaufbahn auch Lernbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft, längerfristige Ziele anzustreben.
Bilinguale Angebote sind "durchlässig" angelegt. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler unerwartet Lernschwierigkeiten auftreten, berät die Schule über geeignete Maßnahmen. Dies kann auch die Beendigung des bilingualen Unterrichts einschließen. Eine solche Entscheidung hat keinerlei Auswirkung auf den angestrebten Schulabschluss.

Wie werden die Leistungen bewertet?
Für die Leistungsbewertung im Fremdsprachenunterricht gelten die allgemeinen Lernanforderungen. Sonderregelungen bestehen nicht. Bei der Bewertung der Leistungen in den bilingualen Sachfächern des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in erster Linie die fachbezogenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beurteilt.

Schulinterne Lehrpläne

Unterrichtsmaterial zur Filmanalyse

Die Fachschaft Deutsch Schüleraustausch England