Unser Beratungskonzept
Allgemeine Informationen
Ausgangssituation/ Grundsätze
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 08.12.1997 ist die Beratungstätigkeit in der Schule grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO – Bass 21 –02 Nr. 4).
Wir Beratungslehrer verstehen uns als Teil eines umfassenden Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrern die Schulleitung, Klassenlehrer, Fachlehrer, Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinatoren, Schullaufbahnberater, Berufsberater sowie die SV-Lehrer und das Streitschlichterteam.
Das Beratungsangebot der Beratungslehrer ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern es dient der Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Kollegen als Entlastung der hierbei Betroffenen.
Warum gibt es ein besonderes Beratungsteam?
Wie in der ADO festgelegt, haben alle Lehrer und Lehrerinnen grundsätzlich die Aufgabe, ihre Schüler und deren Eltern zu beraten, wenn es Probleme, Auffälligkeiten oder Unklarheiten im Unterricht oder im Schulkontext gibt.
Es gibt aber auch Situationen, in denen sich für Schüler zunächst unlösbar scheinende Schwierigkeiten in der Klasse ergeben, z.B. mit Mitschülern oder auch Lehrern. Wenn sie in solch einer persönlich schwierigen Situation, die sich negativ auf den Schulalltag auswirkt, keinen Zugang zu den Klassenlehrern oder Fachlehrern finden, bietet das Beratungsteam, bestehend aus Kollegen und Kolleginnen des SGO, seine Hilfe an.
Welches Ziel haben Beratungsgespräche?
Das Ziel jedes Beratungsgespräches ist es, das Problem des Schülers zu erfassen und die Ursachen dafür zu finden und anschließend gemeinsam Maßnahmen zur Lösung des Problems zu entwickeln. Diese Beratung bedeutet vor allem, Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten und soll die Schüler unterstützen, aktiv an dem Problemlösungsprozess mitzuwirken.
Beratungslehrer sind keine Therapeuten oder Wunderheiler. Im Einzelfall kann es sich daher herausstellen, dass Probleme tiefere Ursachen haben, die im Rahmen der schulischen Beratung nicht gelöst werden können. Hier haben die Beratungslehrer die Möglichkeit, die Ratsuchenden gezielt an entsprechende andere außerschulische Beratungsstellen und Einrichtungen zu vermitteln. Deshalb hat das Beratungsteam seit Beginn des Schuljahres bereits Kontakt zu außerschulischen Beratungsstellen im Kreis Olpe aufgenommen und wird diese Kontakte erweitern und pflegen. Informationen dazu werden in einem gesonderten Ordner zugänglich gemacht.
Wie kommen Beratungsgespräche zustande?
Beratungsgespräche sind freiwillig. Beratungslehrer werden nur auf eigenen Wunsch der betroffenen Schüler tätig. Die Gespräche sind absolut vertraulich und der jeweilige Beratungslehrer unterliegt der Schweigepflicht, von der ihn nur der Betroffene selbst entbinden kann. Daher bieten sich zuerst Einzelgespräche an. Wünschenswert wäre natürlich eine Kooperation von Schülern, Beratungslehrern, Kollegen und Eltern. Diese gemeinsamen Gespräche finden jedoch nur statt, wenn der betreffende Schüler und seine Eltern damit einverstanden sind.
Welche Anlässe kann es für Beratungsgespräche geben?
Es geht nicht um „alltägliche“ kleinere Probleme, die mithilfe von Klassen- oder Fachlehrern, Mitschülern oder auch selbst in den Griff zu bekommen sind. Erst, wenn die normalen Lösungsstrategien erfolglos bleiben, ist es Zeit, sich an das Beratungsteam zu wenden.
Beispiele für solche Anlässe sind:
- langanhaltende Probleme mit dem Lernen
- Ärger mit Mitschülern
- Angst vor der Schule
- Private Schwierigkeiten und Sorgen
- Sorgen, die man sich um einen Mitschüler macht
- Merkwürdige Beobachtungen, über die man sprechen möchte
Wo und wann finden die Beratungsgespräche statt?
Für Gespräche steht ein Raum in der alten Cafeteria zur Verfügung (Raum BZ1). Zusätzliche Sprechstunden finden Sie hier [427 KB]
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Schülerinnen und Schüler können sich auch jederzeit direkt bei den Mitgliedern des Beratungsteams zur Terminabsprache anmelden. In dringenden Fällen können Ratsuchende auch Unterrichtszeit für Gespräche nutzen, allerdings nur in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer.
Was bietet das Beratungsteam darüber hinaus noch an?
Das Beratungsteam möchte nicht nur für einzelne Schüler da sein, sondern versucht auch zu aktuellen Themen (Umgang mit Medien, Internetkriminalität, Mobbing, Konzentrationsstörungen usw.) unter Mitwirkung speziell ausgebildeter Fachkräfte Projekte für bestimmte Klassen oder Jahrgangsstufen anzubieten. Diese Veranstaltungen werden durch Aushänge bzw. durch die Klassenleitungen rechtzeitig bekannt gegeben.
Wer gehört zum Beratungsteam?
Zur Zeit gehören folgende Lehrerinnen und Lehrer des SGO zum Beratungsteam:
Herr Becker, Frau Becker, Frau Dreeskamp, Frau Inden, Herr Stelzer.
Links
- Sprechstunden [427 KB]
- Polizei NRW: Kriminalitätsvorbeugung

